FCA – die bessere Wahl auch bei Seefrachten ?

Wir erhielten seitens eines Unternehmens, welches häufig per Seefracht Waren ins Ausland liefert, die folgende Anfrage: Seit vielen Jahren verwenden wir bei unseren Lieferungen per Seefracht die Klausel FOB. Nun haben wir die Information erhalten, dass eigentlich besser die Klausel FCA verwandt werden soll (diese haben wir bislang bei LKW- Transporten und Luftfracht verwandt). Die Klausel FCA, so die Begründung, sei ‚moderner‘. Dies verstehen wir nicht, was ist an der Klausel FOB denn schlecht? Bisher haben wir damit nie Probleme gehabt.
Unser Experte antwortete wie folgt :

(Stand März 2024) Seit vielen Jahren, bzw. Jahrzehnten, ist die Klausel FOB die klassische Klausel für Transporte per Schiff. Bereits in der allerersten Version der Incoterms ® im Jahr1936 war die Klausel FOB bereits Bestandteil des Regelwerks. Regelmäßig überprüft die ICC die Incoterms ® auf Aspekte der Aktualität im Kontext der sich veränderten Modalitäten im Kontext internationaler Liefergeschäfte. Mit den Änderungen und Neuauflagen des Regelwerkes (zuletzt zu den Incoterms ® 2020) wird das Regelwerk diesen Veränderungen angepasst.

Gerade im Kontext von Containertransporten hat sich Vieles gewandelt. Während früher eine Lieferung an Bord eines Schiffes problemlos möglich war, endet die Verfügungs- und Handlungsmöglichkeit für den Verkäufer heute üblicherweise am/im Containerterminal. Das heißt aber auch, dass der durch den Verkäufer mit dem Vorlauf bis zum benannten Hafen beauftragte Frachtführer bereits auf dem Rückweg ist, während der Container noch irgendwo im Containerterminal auf die Verladung an Bord des Schiffes wartet.
Allerdings, und das ist der Knackpunkt, hat der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Sinne der Incoterms ® geliefert (und damit den Punkt des Gefahrübergangs erreicht), sondern dies eben erst, wenn der Container auf das Schiff verladen ist. Hierauf hat der Verkäufer allerdings keinerlei Einfluss mehr.

Diesem Umstand entspricht die ICC indem man in der einleitenden Kommentierung zu der Klausel FOB klarstellt, dass FOB nur verwandt werden sollte wenn die Parteien wünschen, dass die zu liefernde Ware durch den Verkäufer an Bord eines Schiffes gebracht wird.
…die Klausel FOB ist damit ungeeignet, wenn die Ware dem Frachtführer übergeben wird, bevor sie ich an Bord des Schiffes befindet, z.B. wenn die Ware an einem Containerterminal übergeben wird. Wenn dies der Fall ist, sollten die Parteien in Betracht ziehen, anstelle der Klausel FOB die Klausel FCA zu verwenden. (Zitat Incoterms ®2020 ICC Publikation:723E ISBN 978-3-929621-73-0)

Wichtiger Hinweis! Die hier übermittelten Informationen wurden gründlich recherchiert und nach bestem Wissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Derartige Fragestellungen sind immer im direkten Kontext des Gesamtgeschäftes zu betrachten. Unsere Informationen können somit nur eine allgemeine Einschätzung darstellen. Gerne besorgen wir, soweit dies gewünscht ist, eine verbindliche legal opinion. Im konkreten Einzelfall bitten wir, uns über das Außenwirtschaftsforum direkt anzusprechen. Wir stellen dann gerne den Kontakt zu unserem jeweiligen Experten her - in vorliegendem Fall Christoph Külzer-Schröder, ICC zertifizierter Incoterms ® 2020 Experte).
Rechtsgültig und rechtsverbindlich sind ausschließlich amtlich herausgegebene Texte und Vorschriften. Sämtliche Rechtsfragen und Formulierungen müssen im Einzelfall erörtert werden.

Außenwirtschaftsforum
ein Projekt der ibs Außenwirtschaftsberatung Külzer-Schröder & beteiligter Partner

Christoph Külzer-Schröder
Weidenweg 23 | D - 34292 Ahnatal Weimar

Fon +49 (0) 561. 430 25 30 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  |  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.